PHARMAINFORMATION
UNABHÄNGIGE INFORMATION FÜR ÄRZTE
BEGRÜNDET VON DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL IM JAHRE 1986 unter Präsident OMR Dr.J.M. Kapferer.
Verleger, Medieninhaber: Verlag der Österreichischen Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12.
Herausgeber: Univ.-Prof.Dr.G. Bauer (Neurologie), Univ.-Doz.Dr.C. Marth (Frauenheilkunde), Univ.-Doz.Dr.C.Prior (Innere Medizin), Univ.-Prof. DDr.H.Winkler (Pharmakologie) und Univ.-Doz. Dr. Christian Wiedermann (Innere Medizin): Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck; Univ.-Prof.Dr.W. Schütz (Pharmakologie): Medizinische Fakultät der Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. E. Beubler (Pharmakologie): Medizinische Fakultät der Universität Graz.
Für den Inhalt verantwortlich und Korrespondenzadresse: Univ.-Prof. DDr. Hans Winkler, Institut für Pharmakologie, Peter-Mayr-Straße 1a, A-6020 Innsbruck.
Druck: Agens-Werk Geyer + Reisser, A-1050 Wien.
Erscheint vierteljährlich (März, Juni, September, Dezember). Auflage: 33.000.
MITGLIED DER INTERNATIONALEN SOCIETY OF DRUG BULLETINS (ISDB)
Jahrgang 11, Nummer 4, Innsbruck, Dezember 1996
INHALT
Editorial
Am Ende des Jahres möchten wir uns einmal für
die Zuschriften bedanken, in denen Leser/innen ihr
Interesse bekundeten (indem sie um Zusendung älterer
Nummern baten), ihre Zustimmung zur unabhängigen
und kritischen Information ausdrückten oder Anfragen
an uns richteten. Das Interesse und die Zustimmung
der Leser/innen sind für uns wichtig, da sie die
"einzige Belohnung" darstellen, die wir erhalten.
Erfreulich ist für uns auch, wenn medizinische
Probleme des Arznei-mittelmarktes, die wir kritisierten,
im Laufe der Zeit vom Gesundheits-ministerium durch
die Rücknahme von Präparaten mit negativer
Risiko/Nutzenbewertung bereinigt werden. So haben wir
für Tranquilizer Kombinationspräparate (Benzodiazepin
und Meprobamat) noch in der Pharmainfo X/3/1995 bemerken
müssen: Es ist schwer verständlich, warum
die pharmazeutische Industrie, die in den letzten Jahren
doch so viele wertvolle Präparate auf den Markt
gebracht hat, so lange braucht, um obsolete Altlasten
(also z.B. diese Kombinationen mit Suchtpotential)
zu eliminieren. Nun hat eine Übereinkunft des
Ministeriums mit den Firmen endlich zum Rückzug
mancher dieser Präparate (Anxiocard, Persumbran,
Lenticor und Medium geführt, wobei Österreich
auf diesem Gebiet in Europa beispielgebend ist. Gleichzeitig
geben aber neue Zulassungen zur Besorgnis Anlaß.
Ein eklatantes Beispiel ist das anschließend
diskutierte Antidepressivum Citalopram (Seropram),
das unter einem zweiten Namen (Seralgan) als Analgeticum,
anscheinend ohne ausreichende Unterlagen für seine
analgetische Wirkung zugelassen wurde. Weitere Beispiele
sind das von uns bereits zweimal diskutierte Hyalgan
(Pharmainfo X/4/1995, XI/3/1996) und Chondrosulf (X/3/1995
und XI/2/1996). Wenn Präparate mit negativer Risiko/Nutzenbewertung
vom Markt genommen, aber gleichzeitig Präparate
mit zumindest fraglicher Risiko/Nutzenbewertung zugelassen
werden, dann erscheint dies schwer nachvollziehbar.
Inzwischen ist die Pharmainformation schon von Anfang
an im Internet (http://info.uibk.ac.at/c/c5/c515/pharmainfo.html)
abgespeichert.
Anfrage Metamizol
Dr. H. Retschitzegger stellt folgende Frage: "Könnten
Sie einmal den aktuellen Stand der Dinge in Sachen
Novalgin (Metamizol) in Österreich darlegen. In
Deutschland wird es ja in großen Mengen verwendet.
Wie ist es mit Verboten, Gefahr? Von der Firma konnte
ich leider keine diesbezügliche Auskunft erhalten."
Wir haben das Pyrazol-Derivat Metamizol zum ersten Mal
in der Pharmainfo II/2/1987 besprochen. Die wesentlichen
Punkte und die inzwischen eingetretene Entwicklung
auf dem Arzneimittelmarkt sei kurz diskutiert. Metamizol
ist analgetisch und antipyretisch gut wirksam. Es hat
aber bedenkliche Nebenwirkungen: So löst es lebensgefährliche
Agranulozytosen aus, wobei Werte über die Häufigkeit
je nach Studie und Berechnung von einer Agranulozytose
auf 30.000 Verwender bis zu einer auf eine Million
schwanken. In der verläßlichsten Boston-Studie
waren allerdings von allen gemeldeten Angranulozytosefällen
zumindest in Deutschland 25% auf Metamizol zurückzuführen
und weisen daher auf diese Substanz als wesentlichen
Verursacher hin (siehe Pharmainfo II/2/87).
Weitere allergische Folgen können leichte bis schwere
Schockformen darstellen, deren Frequenz bis zu einem
Zwischenfall auf Tausend liegt (siehe Pharmainfo II/2/1987).
Bei schnellen Injektionen kann es auch noch zu akuten
Blutdruckabfällen kommen. In einer Firmenbroschüre
(Monographie, August 1996) über Novalgin wurden
zwar eingehend mögliche Vorteile von Novalgin
betont, über das Schockrisiko war aber nichts
zu finden.
Eine Substanz mit schweren Nebenwirkungen ist nur vertretbar,
wenn es nicht ausreichend Alternativen gibt. In vielen
Ländern (USA, England, Skandinavien) war man schon
lange der Ansicht, daß für Metamizol die
Risiko/Nutzenabwägung negativ zu bewerten ist
und das Präparat war daher nicht am Markt oder
wurde verboten. Inzwischen erfolgte auch in Österreich
sowie in Deutschland ein langsamer Prozeß der
Einschränkung bis zur Rücknahme von Metamizol-Kombinationen.
Als erstes wurden Metamizol-hältige analgetische
Mischpräparate verboten (Arantil, Brachialin,
Dolonerv, Dolo-Baralgin, Gardan, Inalgon-Tropfen, Judolor
comp., Nealgon, Panax). Dann wurden in Deutschland
auch alle Kombinationen von Metamizol mit Spasmolytica
verboten, als eine Studie gezeigt hatte, daß
diese Kombination nicht wirksamer als die Einzelkomponenten
war. In Österreich hat die Marktrücknahme
nur die injizierbaren Formen betroffen (Baralgin Amp.,
Buscopan Amp., Dolpasse Amp., Spasmium comp. Amp.),
sodaß Kombinationen als Suppositorien und Tabletten
noch im Handel sind (Baralgin Supp., Tabl., Buscopan
comp. Drag., Supp., Spasmium comp. Kaps., Spasmoinalgon
Neu Supp., Tropf,). Für Metamizol als Monopräparat
(Inalgon Neu, Novalgin) wurden die Indikationen in
Deutschland und Österreich eingeschränkt.
Außer bei akuten starken Schmerzen wie Koliken
und Tumorschmerzen, soll es bei Schmerzen und Fieber
nur verwendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht
ausreichen. Die Entwicklung zeigt also, daß Metamizol
auch bei uns im Rückzug ist, sodaß sich
seit Jahren die Frage stellt, ob wir diese Substanz
überhaupt noch brauchen und warum so viele Länder
offensichtlich ohne Probleme ohne Metamizol auskommen.
Für akute Schmerzen (postoperativ und Verletzungen)
sind, wenn Paracetamol nicht ausreicht, Opiate die
beste und wirksamste Alternative. Bei Tumorschmerzen
sieht der WHO-Plan (siehe 1; Pharmainfo X/1/1995) vor,
daß wenn Acetylsalicylsäure und Paracetamol
(wird bis zu 6 g täglich dosiert: 2), bzw. nicht
steroidale Antiphlogistica nicht ausreichen, man auf
Codein (Stufe 2), bzw. dann Morphinpräparate (Stufe
3) übergehen sollte. In Deutschland (z.B. 3) wird
in Ergänzung des WHO-Planes auch Metamizol als
Alternative für Paracetamol und Acetylsalizylsäure
empfohlen, ohne daß hierzu aber zwingende Gründe
vorliegen. Wenn Paracetamol und Acetylsalizylsäure
nicht ausreichen, dürfte aber ein Übergang
auf Stufe 2 (Codein) die bessere Alternative darstellen.
Bei Fieber ist Paracetamol Mittel der Wahl. Somit verbleibt
die Frage nach der Kolikbehandlung: Im angelsächsischen
Bereich werden hier primär Opiate eingesetzt wobei
gegenüber Morphin vor allem Pethidin (Alodan-Gerot)
wegen seiner geringeren spastischen Komponente der
Vorzug gegeben wird, z.Teil in Verbindung mit Atropin
(Atropinsulfat Lannacher, Atropinum sulfuricum HMW),
um zusätzlich spasmolytisch zu wirken. Entscheidend
bei der Kolikbehandlung scheint aber die Auslöschung
des Schmerzes (der reflektorisch Spasmen auslöst)
zu sein und nicht die spasmolytische Komponente. Statt
Atropin kann auch Butylscopolamin (Buscopan) oder heute
vor allem ein sublinguales Nitropräparat (Nitroglycerin:
als Nitrolingual Kapseln, Pumpspray oder Nitro Mack
Pumpspray besonders schnell wirksam, Isosorbiddinitrat:
zahlreiche Präparate, als Isomack 1.25 mg Pump
Spray schnell wirksam) zusammen mit Opiaten gegeben
werden. Auch Diclofenac (Deflamat, Diclofenac, Diclomelan,
Fenaren, Magluphen, Tratul, Voltaren) intramuskulär
hat sich zur Koliktherapie bewährt.
Zusammenfassend: Metamizol ist in vielen Ländern
verboten, es hat ein deutliches Risiko schwerer Nebenwirkungen.
Es gibt keine Indikation, wo es unersetzlich wäre.
Auch bei uns zeigt die Entwicklung der letzten Jahre,
daß Metamizolpräparate immer mehr vom Markt
verschwinden und sich langsam der in anderen Ländern
bereits länger etablierten Nullinie nähern.
Literatur:
(1) New Engl. J. Med. 330, 651, 1994
(2) Lancet 339, 1031, 1992
(3) Der Schmerz Suppl. 1, S.52, 1991
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Neu registriert: Citalopram (Seralgan)
Es handelt sich
hier um einen alten Bekannten, nämlich um Citalopram,
das bereits als Antidepressivum unter dem Namen Seropram
zugelassen wurde. Seropram so wie Fluoxetin (Fluctine,
Fluoxetine, Mutan), Fluoxamin (Floxyfral) und Paroxetin
(Seroxat) hemmen spezifisch die Aufnahme von Serotonin
in die Nervenendigung und haben besonders bei leichten
bis mittelschweren Depressionen, wie in der Pharmainfo
IX/2/1994 besprochen, eine gute Wirkung. Es sind aber
Substanzen, die einen wesentlichen Überträgerstoff
des Gehirns beeinflussen, und daher schon aus diesem
Grunde nicht harmlos sind, sondern Psychopharmaka repräsentieren,
die gezielt bei Depressionen einzusetzen sind und nicht
"Glückspillen", die unkritisch verschrieben
werden sollten. Wir haben schon einmal mit solchen
"Glückspillen", nämlich den Tranquilizern,
zu tun gehabt, die millionenfach als bedenkenlose Substanzen
verschrieben wurden bis die Abhängigkeitsprobleme
erkannt wurden und zu starken Einschränkungen
bei der Indikation (z.B. nur kurzzeitige Gabe: siehe
Pharmainfo III/4/1988) führten.
Citalopram hat nun einen zweiten Namen erhalten, der
offensichtlich gewählt wurde, um es als spezifisches
Analgeticum (sonst hätte man ja auch die Indikation
für das Antidepressivum Seropram erweitern können)
am Markt zu etablieren. Als Indikation sind daher auch
nur angegeben: Chronische Schmerzen, z.B. des Bewegungs-
und Stützapparates, chronische Spannungskopfschmerzen.
Wie ist nun die analgetische Wirkung von Citalopram
zu bewerten? Antidepressiva (wie Amitriptylin) werden
als Ko-Analgetica bei der Behandlung z.B. von Carcinomschmerzen
gegeben, allerdings ist "ihr Platz bei der chronischen
Schmerzbehandlung sowohl bei Carcinomen als auch sonst
kontroversiell, aber zur Behandlung neuropathischer
Schmerzen gibt es entsprechende Daten"(1). Offensichtlich
ist es für alle Antidepressiva schwierig, eine
über die antidepressive Wirkung hinausgehende
analgetische Wirkung zu etablieren. Wenn überhaupt,
erscheint dann nur eine Zusatzmedikation zweckmäßig.
Für die spezifisch analgetische Wirkung von Citalopram
haben wir die Firma um entsprechende Unterlagen ersucht.
Bei diesen Unterlagen waren viele allgemeine Feststellungen,
aber nur sehr wenig an verwertbaren Studien. Zwei Studien
des gleichen Autors (2,3) waren nicht verblindet und
daher zur Bewertung für eine Schmerzbehandlung
mit bekannt hoher Placebowirkung, nicht heranzuziehen.
Überraschenderweise stand in einem Text der Firma
folgendes: "Für die erfolgte behördliche
Zulassung von Seralgan als eigene Arzneispezialität
waren allein die mitgeteilten Erfahrungsberichte dieses
Autors maßgeblich". Hierzu scheint kein
bewertender Kommentar von unserer Seite mehr notwendig.
In einer weiteren vorgelegten Studie (4) zeigte sich
Citalopram an nur 15 Patienten auf Schmerzen bei diabetischer
Neuropathie dann signifikant effektiv, wenn man einen
Patienten mit niederem Citalopram-Spiegel nachträglich
(was unkorrekt ist) ausließ. Eine Literatursuche
zeigte dann auf, daß frühere Studien (5,6)
zwar eine gewisse Wirksamkeit von trizyklischen Antidepressiva
z.B. bei diabetischer Neuropathie belegen, daß
spezifische Serotonin-Aufnahmehemmer, die dem Citalopram
entsprechen, wie Fluoxetin aber unwirksam sind (7)
oder wie Paroxetin schwächer als ein trizyklisches
Antidepressivum (8) waren. Allerdings wird diese letzte
Studie durch den Ausfall von 10 von 29 Patienten im
Verlauf der Untersuchungen relativiert. Auch eine Metaanalyse
(9) älterer Studien ergab keinen Hinweis, daß
Serotoninaufnahmehemmung für die mögliche
analgetische Wirkung von Antidepressiva entscheidend
ist. Auch für trizyklische Antidepressiva konnte
bei Spannungskopfschmerz keine sichere Wirkung festgestellt
werden (10).
Wir stehen also vor der Situation, daß mit Seralgan
eine Substanz vom Namen und der Indikation her als
spezifisches Analgeticum zugelassen wurde, in Wirklichkeit
aber die analgetische Wirkung nicht belegt ist und
die Substanz eindeutig ein Psychopharmakon mit antidepressiver
Wirkung darstellt. Dies kann nur als irreführend
bezeichnet werden. Substanzen wie Citalopram haben
gegenüber trizyklischen Antidepressiva ein wahrscheinlich
besseres Nebenwirkungsprofil (siehe Pharmainfo IX/2/1994).
Sie führen aber (11) häufig zu Übelkeit,
Appetitlosigkeit, Durchfall, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit,
auch zu Hautausschlägen, Akathisie (motorische
Unruhe) und auch zu Störungen der Sexualfunktion
wie Beeinflussung der Ejakulation und der Orgasmusfähigkeit.
Letzteres weist doch auf eine beträchtliche Beeinflussung
von zentralen Funktionen hin. Einzelne Fälle von
Abhängigkeit, z.B. beim Absetzen Entzugssymptome,
wurden beschrieben (12). Ob dies bei ungezieltem verbreiteten
Gebrauch ein Problem werden kann (siehe Tranquilizer),
ist derzeit nicht abzusehen.
Zusammenfassung: Citalopram ist so wie die anderen Serotonin-
Aufnahmehemmer ein wichtiges neues Antidepressivum.
Eine spezifisch analgetische Wirkung von Citalopram
ist nicht belegt. Eine Vermarktung als spezifisches
Analgeticum (Seralgan) ist irreführend. Eine Substanz,
die über einen der wichtigsten Überträgerstoffe
das Zentralnervensystem beeinflußt, sollte nie
ungezielt verwendet werden, eine solche Gefahr könnte
allerdings bei der Verschreibung als Analgeticum bestehen.
Literatur:
(1) Lancet 339, 1031, 1992
(2) Neuropsychiatrie 8, 90, 1994
(3) Neuropsychiatrie 9, 15, 1994
(4) Clin. Pharm. Ther. 52, 547, 1992
(5) Brit. J. Clin. Pharmacol. 30, 683, 1990
(6) Pain 45, 3, 1991
(7) New Engl. J. Med. 326, 1250, 1992
(8) Pain 42, 135, 1990
(9) Pain 49, 205, 1992
(10) Nervenarzt 64, 114, 1993
(11) New Engl. J. Med. 331, 1354, 1994
(12) CNS Drugs 4, 253, 1995
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Neu registriert: Losartan (Cosaar)
Sartan-Verbindungen sind Derivate der Imidazol-5-Essigsäure und die
ersten hochpotenten kompetitiven Angiotensin II-Rezeptor
Antagonisten, die keine Peptidstruktur besitzen. Im
Gegensatz zu den Angiotensin Converting Enzyme (ACE)-Inhibitoren
wird daher nicht die Bildung von Angiotensin II vermindert
(s. Pharmainfo IV/3/1989 und VIII/3/1993), sondern
die Wirkung von Angiotensin II wird gehemmt. Das seit
den frühen Siebziger-Jahren bekannte 8-substituierte
Angiotensin II, Saralasin, ein Oktapeptid wie Angiotensin
II selbst, war mit den Nachteilen einer inakzeptablen
partiell agonistischen Wirkung und keiner systemischen
Verfügbarkeit nach peroraler Gabe verbunden. Losartan,
das erste bereits in mehreren Staaten einschließlich
den USA mit der Indikation "essentielle Hypertonie"
zugelassene Sartan, weist diese entscheidenden Nachteile
nicht mehr auf.
Für Angiotensin II existieren zwei Typen von Rezeptoren.
Der sogenannte AT1-Rezeptor vermittelt offenbar alle
bisher bekannten Wirkungen von Angiotensin II, während
die Funktion des AT2-Rezeptors noch unbekannt ist.
Losartan blockiert selektiv den AT1-Rezeptor und wird
deshalb auch AT1-Rezeptor-Blocker genannt.
Zum Wirksamkeitsnachweis von Losartan sind neun randomisierte
vergleichende Doppelblindstudien an insgesamt 2.351
Patienten mit leichter bis mittelschwerer Hypertonie
publiziert (1-9). Die maximale Anwendungsdauer betrug
12 Wochen. In einer Dosis von 50-100 mg pro Tag war
es signifikant wirksamer als Placebo (1-5) und in seiner
antihypertensiven Wirkung vergleichbar den ACE-Hemmern
Enalapril und Lisinopril, dem ß-Rezeptorblocker
Atenolol und dem Diuretikum Hydrochlorothiazid (1,8,9);
in zwei Prüfungen war es geringfügig aber
signifikant wirksamer als der ACE-Hemmer Captopril
und als niedrig dosiertes (12,5 mg/d) Hydrochlorothiazid
(5,7). Niedrigere Dosen von Losartan als 50 mg (z.B.
25 mg) waren weitgehend unwirksam, außer es wird
zusätzlich ein Diuretikum verabreicht (4,6), höhere
Dosen als 50 mg (100-150 mg) erbrachten keine signifikante
Wirkungssteigerung (1-4); bei einzelnen Patienten hat
sich aber eine Dosissteigerung von 50 auf 100 mg als
vorteilhaft erwiesen (7). In drei klinischen Prüfungen
wurde Losartan auch gemeinsam mit Hydrochlorothiazid
verabreicht (3-5): wie von einem ACE-Hemmer wird auch
von Losartan dessen blutdrucksenkende Wirkung durch
Thiazid-Diuretika verstärkt, und die Kombination
erwies sich als gut verträglich. Kombinationen
von Losartan mit anderen Antihypertensiva sind allerdings
noch nicht ausreichend belegt.
Erste Ergebnisse mit Losartan weisen auch auf eine direkte
Korrelation von Wirksamkeit und Plasmareninaktivität
der Patienten hin. Für ACE-Inhibitoren ist hingegen
bekannt, daß sie auch bei niedriger Plasmareninaktivität
wirksam sind, wahrscheinlich deshalb, weil sie auch
die Wirkung von vasodilatatorischem Bradykinin potenzieren,
da dessen Abbau gehemmt wird (s.u.). Ob Angiotensin-Rezeptor-Antagonisten
bei Patienten mit niedrigem Plasmarenin ebenfalls blutdrucksenkend
wirken, gehört noch durch klinische Studien belegt.
Losartan wird nach peroraler Gabe rasch resorbiert und
ist zu 33% bioverfügbar. Trotz der kurzen Plasmahalbwertszeit
von ca. 2 Stunden ist eine einmalige Verabreichung
pro Tag ausreichend, da der oxidative Hauptmetabolit
EXP-3174 ebenfalls, und sogar mit wesentlich höherer
Potenz, Angiotensin II-antagonistisch wirkt und eine
Plasmahalbwertszeit von 6-9 Stunden besitzt (10). Auch
EXP-3172 ist in hohem Maße der Biotransformation
unterworfen, denn im Urin erscheinen nur 4% des verabreichten
Losartan und 7% des Hauptmetaboliten. Aus diesem Grunde
sollte bei Patienten mit Leberinsuffizienz auch die
Losartan-Dosis reduziert werden.
Unterschiede gegenüber ACE-Hemmern
Welche Unterschiede im Vergleich mit einem ACE-Inhibitor
lassen sich mit Losartan erwarten und wie weit sind
sie klinisch belegt?
Die Dipeptidase ACE katalysiert nicht nur die Bildung
des Oktapeptids Angiotensin II aus dem weitgehend wirkungslosen
Dekapeptid Angiotensin I, sondern auch den Abbau anderer
Peptide, wie des Bradykinins, eines im Serum gebildeten
Vasodilatators und Mediators von Entzündungsprozessen.
Sowohl für eine häufige Nebenwirkung von
ACE-Inhibitoren, mit der in 5-15% der Fälle gerechnet
werden muß, den trockenen Reizhusten als auch
für die gefährlichste, das angioneurotische
Ödem, wird das vermehrt vorhandene Bradykinin
verantwortlich gemacht. Beide Nebenwirkungen sollten
daher unter einem Angiotensin II-Antagonisten nicht
mehr zu erwarten sein. Die geringe Inzidenz von Reizhusten
unter Losartan scheint auch tatsächlich der wesentlichste
Unterschied zu den ACE-Hemmern zu sein. So geht auch
aus einer Doppelblindstudie an 135 Patienten, die unter
einem ACE-Hemmer über Husten klagten, hervor,
daß dieser bei Ersatz des ACE-Hemmers durch Losartan
oder durch ein Diuretikum nur mehr in 29% bzw. 34%
der Fälle wieder auftrat, bei neuerlicher Gabe
eines ACE-Hemmers hingegen in 72% der Fälle (9).
Dieser Unterschied war signifikant. Andererseits scheint
die Gefahr des (seltenen) Angioödems auch bei
Losartan zu bestehen, wobei von einem Fall unter 4058
Patienten berichtet wird (11). Diese Zahl liegt unter
der von Enalapril, ist aber mit der von Captopril ident
(12). Die Annahme, daß angioneurotische Ödeme
nach ACE-Hemmern auf den gehemmten Abbau von Kininen
beruhen, scheint jedenfalls nicht die einzige pathophysiologische
Erklärung zu sein.
Da noch wenige breitflächige Anwendungsbeobachtungen
vorliegen, können die unerwünschten Wirkungen
von Losartan derzeit noch nicht ausreichend dokumentiert
sein. In einem von der Herstellerfirma von Losartan
publizierten Übersichtsartikel über mit Losartan
durchgeführte klinische Prüfungen wird darauf
hingewiesen, daß mit Ausnahme einer höheren
Inzidenz von Schwindelzuständen sich die beobachteten
Nebenwirkungen nicht von einer Placebo-Behandlung unterschieden.
Aufgrund des pharmakologischen Wirkungsmechanismus
sind aber - mit Ausnahme von Husten und angioneurotischem
Ödem (s.o.) - dieselben Nebenwirkungen wie unter
ACE-Hemmern zu erwarten. Dazu zählen insbesondere
das Risiko einer Hypotension, einer Hyperkaliämie
und eines Nierenversagens, letzteres insbesondere als
Folge einer Nierenarterienstenose oder einer Dehydratation.
Ähnlich wie für ACE-Hemmer besteht auch für
Losartan der Verdacht, daß Herzrhythmusstörungen
ausgelöst werden können (13).
ACE-Hemmer sind in der Schwangerschaft streng kontraindiziert
bedingt durch eine Fetotoxizität, die nur teilweise
durch eine fetale Hypotension zu erklären ist.
Losartan ist aber weitgehend selektiv für AT1-Rezeptoren,
während im Fetus AT2-Rezeptoren eine deutliche
Prävalenz zeigen (14). Ob hier Losartan gegenüber
anderen ACE-Hemmern einen Vorteil bietet, kann derzeit
überhaupt nicht abgeschätzt werden, sodaß
betreffend Schwangerschaft (und Laktationsperiode)
dieselben Vorsichtsmaßnahmen gelten wie für
ACE-Hemmer.
Losartan und Herzinsuffizienz
Angiotensin II wirkt mitogen, und es ist aus Tierexperimenten
bekannt, daß es im Herzen, wo es wahrscheinlich
über ein lokales Renin-Angiotensin-System, gebildet
wird, myokardiale Hypertrophie, aber auch Fibrosen
und Nekrosen hervorruft. Die therapeutisch günstige
Wirkung von ACE-Hemmern bei Herzinsuffizienz beruht
- neben der Nachlastsenkung - daher auch auf einer
Hemmung dieser direkten Angiotensin II-Wirkungen am
Herzen, und ACE-Hemmer sind bisher die einzigen Pharmaka,
die die Mortalität von Patienten mit Herzinsuffizienz
signifikant zu senken vermögen (s. Pharmainfo
VI/1/1991). Für Losartan sind aufgrund seines
Wirkungsmechanismus ähnliche günstige Wirkungen
zu erwarten. Ergebnisse aus klinischen Prüfungen,
die eine Anwendung von Losartan auch bei der Indikation
Herzinsuffizienz rechtfertigen würden, liegen
aber noch nicht in ausreichendem Maße vor (14).
Zusammenfassung
Die Suche nach Angiotensin II-Antagonisten reicht 25
Jahre zurück, und Losartan stellt die erste Verbindung
aus dieser Substanzklasse dar, die therapeutisch angewendet
werden kann. Bezüglich seiner blutdrucksenkenden
Wirkung ist es mit den ACE-Hemmern vergleichbar. Seine
Vorteile gegenüber ACE-Hemmern sind das Fehlen
von Reizhusten als Nebenwirkung und wahrscheinlich
auch eine geringere Inzidenz des (auch bei ACE-Hemmern)
seltenen angioneurotischen Ödems. Patienten, die
einen ACE-Hemmer zur Blutdrucksenkung benötigen,
ihn aber aufgrund von Reizhusten nicht vertragen, stellen
daher eine Zielgruppe für Losartan dar und dies
ist derzeit die einzige klare Indikation für ein
Präparat, über das natürlich verglichen
mit ACE-Hemmern, noch viel weniger Daten über
das Nebenwirkungsrisiko vorliegen. Alle anderen Vorsichtsmaßnahmen,
die für ACE-Hemmer gelten, sind aber auch für
Losartan zu berücksichtigen. Dazu gehören
insbesondere eine niedrigere Dosis zu Therapiebeginn,
keine Kombination mit Kalium-sparenden Diuretika, Spironolacton
(Hyperkaliämiegefahr!) oder nicht-steroidalen
Antirheumatica, keine Verabreichung bei beidseitiger
Nierenarterienstenose oder im Zustand höhergradiger
Kochsalzdepletion (da hier die glomeruläre Filtration
stark von einem intakten Renin-Angiotensin-System abhängig
ist). Obwohl die Vorteile von Losartan und anderer
Angiotensin II-Antagonisten daher bescheiden anmuten,
ist die Einführung dieser Substanzklasse in der
Therapie der Hypertonie (und wahrscheinlich auch bald
der Herzinsuffizienz) zu begrüßen, da der
neu definierte Angriffspunkt einer spezifischen Blockade
des Renin-Angiotensin-Systems ein therapeutisch hoffnungsvolles
Entwicklungspotential besitzen könnte.
(1) Hypertension 25, 1345, 1995
(2) Am. J. Hypertension 5 (suppl) 247, 1992
(3) Arch. Intern. Med. 155, 405, 1995
(4) Hypertension 26, 112, 1995
(5) Hypertension 13 (suppl.1) 43, 1995
(6) Hypertension 25, 37, 1995
(7) Hypertension 13 (suppl.1) 35, 1995
(8) Am. J. Hypertension 8, 578, 1995
(9) Hypertension 12, 1387, 1994
(10) Pharmacol. Rev. 45, 205, 1993
(11) New Engl. J. Med. 333, 1572, 1995
(12) Prescr. Int. 2, 72, 1993
(13) Arznei-Telegramm 7, 71, 1996
(14) New Engl. J. Med. 334, 1649, 1996
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Neu registriert: Estracomb TTS
Transdermale Östrogen/Gestagentherapie
In der Pharmainfo IV/1/1989 haben
wir bereits Estraderm TTS, das nur ein Östrogen
abgibt, bewertet. In der Pharmainfo VII/3/1992 wurde
das Gesamtproblem der Hormonsubstitution im Klimakterium
besprochen. Wir fassen daher hier nur die wesentlichen
Punkte kurz zusammen und erörtern einige neuere
Aspekte: Östrogensubstitution nach der Menopause
vermindert psychische und vegetative Symptome, reduziert
das Auftreten von Osteoporose und der damit erhöhten
Rate von Knochenbrüchen und senkt auch das Risiko
kardiovaskulärer Erkrankungen. Eine reine Östrogengabe
erhöht aber das Risiko eines Endometriumcarcinoms
um das Vielfache. Nicht hysterektomierte Frauen müssen
daher kombinierte Östrogen/Gestagen-Präparate
erhalten, da dadurch dieses Risiko verhindert wird.
Im Jahre 1992 war noch nicht geklärt, ob diese
Kombinationstherapie die gleichen günstigen Effekte
auf das Risiko kardiovaskulärer Erkrankungen (vor
allem Herzinfarkt) hat, wie die primär getestete
reine Östrogengabe. Neuere Studien (1,2,3,3a)
belegen dies nun. Auf der negativen Seite hat eine
sehr große Studie (4,5), allerdings durch eine
andere nicht bestätigt (6), für die Kombinationssubstitution
ein erhöhtes Risiko für das Mammakarzinom
(um ca. 50% Erhöhung bei einer über 5 Jahre
dauernden Gabe) ergeben. Eine kritische Indikationsstellung
ist daher nach wie vor nicht ganz leicht (siehe Info
VII/3/1992) und wird wohl verläßlicher erst
nach dem Abschluß derzeit laufender prospektiver
Studien durchzuführen sein.
Für die transdermale Therapie konnten wir schon
1989 feststellen, daß das aus dem Pflaster freigesetzte
Östrogen durch die Haut resorbiert wird und die
psychovegetativen Symptome des Klimakteriums gut beeinflußt.
Inzwischen ist auch sichergestellt worden, daß
durch die transdermale Östrogenzufuhr zusätzlich
auch das Osteoporoserisiko reduziert wird (7) und es
spricht zumindest nichts dagegen, daß dies auch
für kardiovaskuläre Erkrankungen gilt. Ob
die Resorption von Östrogen durch die Haut und
damit die Umgehung der primären Leberpassage klinisch
relevante Vorteile bringt, ist nicht belegt. Die Anwendung
des Pflasters ist bequem, es kann allerdings zu Hautreizungen
kommen. Als signifikanten Nachteil hatten wir 1989
festgestellt, daß ein Östrogenpflaster mit
einer oralen Gestagengabe kombiniert werden muß,
um das erhöhte Risiko für ein Endometriumcarcinom
auszuschalten. Wenn Frauen die zusätzliche Gabe
von Tabletten nicht konsequent durchführen, könnte
dies bedenkliche Folgen haben. Durch das neue kombinierte
Pflaster ist nun dieser Einwand ausgeräumt. Studien,
die für dieses neue Pflaster im Vergleich zu oraler
Therapie irgendwelche klinisch relevanten Vorteile
belegen könnten, liegen nicht vor (siehe auch
8).
Zusammenfassung: Estracomb stellt eine bequeme Methode
dar, im Klimakterium Östrogen kombiniert mit Gestagen
zuzuführen (9). Die einer oralen Therapie vergleichbare
Wirkung für psychovegetative Symptome und Osteoporose
ist belegt und für cardiovaskuläre Erkrankungen
zumindest anzunehmen. Nachteile der transdermalen Therapie
gegenüber der oralen (wenn man von Hautreizungen
und vom Preis absieht) dürften daher keine vorliegen,
klinisch relevante Vorzüge sind nach wie vor nicht
belegt.
Literatur:
(1) New Engl. J. Med. 328, 1069, 1993
(2) JAMA 273, 199, 1995
(3) Arch. int. Med. 154, 1333, 1994
(3a) New Engl. J. Med. 335, 453, 1996
(4) New Engl. J. Med. 332, 1589, 1995
(5) Brit. Med. J. 311, 699, 1995
(6) JAMA 274, 137, 1995
(7) Lancet 335, 265, 1990
(8) Pharmakritik 17, 13, 1995
(9) Drugs & Aging 4, 238, 1994
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Chlormezanon (Trancopal)
Wir haben in der Pharmainfo XI/2/1996 für diese Substanz festgestellt: Die
Wirkung als Tranquilizer ist unsicher. Aufgrund des
Auftretens schwerer dermatologischer Nebenwirkungen
scheint die Verwendung dieser Substanz schwer vertretbar.
Positiverweise ist zu berichten, daß diese Substanz
nun europaweit vom Markt genommen wurde.
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P.b.b. Erscheinungsort Verlagspostamt 1010 Wien
Montag, 2-Dezember-96
Fischer-Colbrie@uibk.ac.at