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Erlass des Studienbeitrags

Erlasstatbestände

Liegt einer der Tatbestände gemäß §4 StubeiV vor, kann um Erlass des Studienbeitrags angesucht werden.

  • Bei Absolvierung von Studien/Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen für das jeweilige Semester
  • Ordentliche ausländische Studierende von Partneruniversitäten
  • Verhinderung von mehr als 2 Monaten durch Schwangerschaft/Krankheit
    • Nachweis: fachärztliche Bestätigung.
  • Überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
    • Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Studierenden und des Kindes (Adresse MUSS gleich sein).
  • Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes
    • Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos/Zivildienstserviceagentur mit Angebe der Dauer.
  • Andauernde Pflege naher Angehöriger länger als zwei Monate im betreffenden Semester
    • Nachweis: Bestätigung des Arztes/der Ärztin der zu pflegenden Person oder Nachweis der Pflegestufe, Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person.
  • Beurlaubte Studierende
  • Behinderung lt. bundesgesetzlichen Vorschriften von mindestens 50%
    • Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes.
  • Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.
    • Nachweis: Studienbeihilfebescheid
  • Studierende aus Drittstaaten gemäß Anlage StubeiV

Antragstellung

Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags kann gemäß §4 StubeiV nur bis zu den folgenden Fristen gestellt werden:

  • im betreffenden Wintersemester bis 30. September.
  • im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar.

Der Antrag muss digital über ELSA gestellt werden.

So funktioniert die Antragstellung: In unseren Anleitungsvideos erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich einloggen und den Antrag über ELSA stellen.

Studium


Kontakt

Abteilung Studierendenservices
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck

Sie finden uns hier.


Parteienverkehr


Leitung

Mag.a Martina Heidegger

Tel.: +43 (0) 512/9003-70040
Martina.Heidegger@i-med.ac.at


Zulassung 

Nocker-Schaiter Mara, BA
Tel.: +43 (0) 512/9003-70043

Pierdomenico Patrizia, MA
Tel.: +43 (0) 512/9003-70042

Bosnjakovic Maria (in Karenz)
Leitner Carina (in Karenz)

zulassung@i-med.ac.at

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