Aktion WiedereinstiegPLUS
it dem Programm „Aktion WiedereinstiegPLUS“ nach Elternkarenz möchte die Medizinische Universität Innsbruck eine Maßnahme setzen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiter*innen zu erleichtern. Im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik wird organisatorische und finanzielle Unterstützung für MUI Wiedereinsteiger*innen nach der Elternkarenz vom Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit geleistet.
Neben der Karenzierung nach MSchG besteht die Möglichkeit mittels einer „geringfügigen Beschäftigung während der Karenz“ an der Medizinischen Universität Innsbruck weiterzuarbeiten.
Somit können Mitarbeiter:innen auch während der Karenzzeit Kontakt zur Arbeitsstelle halten und in geringem Ausmaß (etwa 4 h pro Woche) auch weiter am Institut/Klinik/Bereich arbeiten und z.B. wissenschaftliche Arbeiten fertigstellen, die Einrichtungen der Institution benutzen und an Veranstaltungen teilnehmen.
In diesen Fällen wird die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zur Einstellung der Ersatzkraft genehmigt. Auf diese Weise soll die Integration der Mitarbeiter:innen im Arbeitsprozess erhalten werden, gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsprojekt ist dies als Wiedereinstiegshilfe konzipiert.
Wichtiger Hinweis: Im Falle des Vorliegens eines befristeten Dienstverhältnisses vor der Karenz sind grundsätzlich Zeiten der geringfügigen Beschäftigung während der Karenz bei der Berechnung der maximalen Anstellungsdauer gemäß § 109 UG 2002 zu berücksichtigen.
Für nähere Infos zur geringfügigen Beschäftigung während der Karenz nach dem MSchG wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personal.
Detaillierte Informationen zur Richtlinie, Dauer, Kostenbeitrag etc. finden Sie im Leitfaden „Aktion WiedereinstiegPLUS„.
PDF – Leitfaden: Aktion WiedereinstiegPLUS
PDF – Antragsformular: Aktion WiedereinstiegPLUS
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular mit den geforderten Beilagen (siehe Leitfaden Aktion WiedereinstiegPLUS) zeitnah vor dem Wiedereinstieg an vereinbarkeit@i-med.ac.at das Referats für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der „Aktion WiedereinstiegPLUS nach Elternkarenz“.